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29./30. März 2010: Vorab aktuelles zur sogenannten "Massenflucht" in der GKV ... Weiteres zum letzten Beitrag und zu mir ... Und was Betroffene etwa der KKH-Allianz tun können ... Etc. etc. ...
... Der Text ist unter diesem Datum heute am Mittwoch verfügbar - Dachte ich, aufgrund technischer Probleme, die aber bis Ostermontag behoben sein müssten, gibt es jedoch bedauerlicherweise eine kleine Verzögerung. Bis dann ...
... Leider hat es schliesslich aus verschiedenen Gründen doch ein wenig länger gedauert - Aber zum tatsächlich letzten sachlichen und persönlichen Stand und Rest siehe im April ab dem 13. . . .
18. März 2010 - Ergänzend zum Muster-Widerspruch gegen die Erhebung von Zusatzbeiträgen vom 9. März 2010: Auch wenn es, wie zu erwarten, manche weis zu machen suchen, es gibt keinen Grund für Befürchtungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes etc. etc. ...
Dass die Stimmung in den Kassen und Verbänden der GKV und anderswo ob der Entlarvung und der immer grösseren Verbreitung der "Sache" eine recht gereizte ist, war klar und auch für diejenigen Leser unübersehbar, die möglicherweise glaubten, die Sach- und Rechtslage nicht in vollem Umfang selbst beurteilen zu können.
Würden sonst nach monatelangem eisigen Schweigen der GKV-Spitzenverband und der in unvereinbaren bezahlten Diensten der Taunus BKK stehende Bundestagsabgeordnete Dr. Koschorrek zu den dokumentierten und belegten Täuschungen und Lügen greifen, um das Verfahren bei den nichtigen Fusionen zu "rechtfertigen" ?, würde letzterer obendrauf gar noch juristische Aussagen – unwidersprochen – fälschen (siehe im November) und sie als vom renommierten Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages stammend ausgeben, um die massenhaften Straftaten und millionenfachen Grundrechtsverletzungen allein bei "seiner" Kasse zu decken ? Doch wohl kaum ...
Und es war sicher davon auszugehen, dass diese Stimmung dort und bei den Helfern und Helfershelfern nicht besser werden wird, ganz im Gegenteil. Auch etwa die unten am 9. März erfolgte Veröffentlichung des Muster-Widerspruchs gegen die aktuell erlassenen ersten Bescheide über die Erhebung der Zusatzbeiträge, liess irgendeine weitere "Eskalation" erwarten. Waren die Anfang des Monats erläuterten einigen wenigen negativen Forumkommentare zwar bemerkenswert, aber noch vergleichsweise harmlos, kam es dann gleich ab dem folgenden Tag, dem 10. März, zu einer solchen. Einer, die nicht nur sachlich erschreckend, sondern persönlich geradezu abstossend ist: Ein gewisser "ScarH" – was für ein Pseudonym im Übrigen – trat auf und meldete sich im Forum von www.123recht.net zu Wort, und wie ...
Ich möchte auch dazu nicht spekulieren, die Schlüsse mag jeder für sich selber ziehen, aufgrund der von ihm gewählten Anonymität müssen einige Fragen zu seiner Motivation notwendig unbeantwortet bleiben, aber die Tatsachen sind (Anmerkung zum folgenden am 19. März: Ich sehe gerade, dass "ScarH" seit heute "verschwunden" ist bzw. dass sein Profil umbenannt wurde in "guest ...", was jetzt auch unter seinen Texten steht - komisch, komisch ?? ...):
"ScarH" tritt dem Forum erst am 10. März bei – erkennbar an diesem Userprofil – und veröffentlicht am gleichen und am folgenden Tag seine beiden ersten Kommentare. Dann ist vier Tage Pause, in denen ich darauf nicht reagierte, bevor er (offensichtlich verärgert) nachsetzt und am 15. März einen identischen Kommentar zweimal veröffentlicht, mit der einen Ausnahme des Schlußsatzes (s. u.) und nach meiner knappen Reaktion darauf, noch einen hinterher schickt. All das ist hier auf der Seite 3 nachzulesen. Desweiteren: Trotz seines "Engagements" in der "Sache" hier, gibt er in der ganzen Woche nur Kommentare zu meinem Beitrag ab, alle anderen Themen scheinen ihn weit weniger bzw. gar nicht zu interessieren. Das ist ebenfalls dem Userprofil unter "ScarH´s Antworten" zu entnehmen; vielleicht ändert sich das zukünftig noch, bis heute ist es jedenfalls so.
Ist das, unabhängig vom "sachlichen Inhalt" und der Form seiner Kommentare, nicht merkwürdig ? Das alles kann – zugegebenermassen – reiner Zufall sein, oder auch nicht. Kein Zufall dürfte jedoch sicherlich das sein, "Was" und "Wie" er es sagt. Und für mich bleiben danach insgesamt kaum noch Fragen offen, aber lesen und beurteilen Sie es selbst ...
Damit niemand meint, ich würde heute eventuell zu Übertreibungen neigen, schon vorab eine Kostprobe zur Verdeutlichung des "Niveaus". Der o. g. Schlußsatz des zweiten Kommentars am 15. März lautet: "Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben. Offenbar gibts da ja nicht viel". ...
Zur "Sache" gibt sein Vortrag inhaltlich nichts vertretbares her, aber er versucht perfiderweise auch mehrmals den Menschen eine – unbegründete – Angst um ihren Versicherungsschutz etc. einzureden – so als könnten Straftäter etwa u. a. ihre Opfer nach der Tat just mit der von ihnen verursachten Täuschung auch noch weiter schädigen und zwar legal – und er wendet sich explizit gegen den Muster-Widerspruch, für "ScarH" sind das "sinnlose Anträge gegenüber der Krankenkasse".
Deshalb muss ich nach allem doch einiges dazu sagen. Da dies umfangreicher als zunächst geplant ausfallen wird, heute bis hierhin nur dieser Überblick und ein Hinweis zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Interessierte können ja vorab schon mal seine "Beiträge" auf sich wirken lassen.
Warum sein "Hauptargument" – § 203 StGB sei kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB und eine Verletzung von Privatgeheimnissen bei einem Rechtsgeschäft durch deren unbefugte Offenbarung führe nicht zu dessen Nichtigkeit – völlig unvertretbar ist, ist auch schon dem Text vom 8. Juni 2009 auf dieser Website zu entnehmen, in dem ein neueres BGH-Urteil besprochen wurde, das zur besonderen Qualifikation des § 203 StGB als Verbotsgesetz Stellung nimmt.
Auch wenn damals noch nicht die Amtsträger (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB) der GKV im Mittelpunkt standen, sondern private Versicherungen (§ 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB), das (dort als PDF-Datei im Volltext nachlesbare) Urteil äussert sich insbesondere grundsätzlich zu § 203 StGB als Verbotsgesetz und verweist auf die langjährige Rechtsprechung zu den Verletzungen von Privatgeheimnissen ...
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9. März 2010: Was gegen die nichtigen Daten-Deals getan werden kann ...
– Teil I: Muster-Schreiben für einen Widerspruch gegen die Erhebung von Zusatzbeiträgen
Nach dem "Massenouting" (dazu mehr unter dem 21. Januar) verschickten Krankenkassen im Februar die ersten Bescheide über die Erhebung von Zusatzbeiträgen. Das war für einige Leser der Anlass für Anfragen um Informationen, insbesondere zur Möglichkeit eines Widerspruchs dagegen. Ganz offenkundig ist nicht nur der Ärger über den Umgang vieler Krankenkassen mit den intimsten medizinischen Daten bei Fusionen gross, sondern auch der über die Zusatzbeiträge ...
Von der BKK Gesundheit liegt mir der Bescheid an eine Versicherte mit Datum vom 18. Februar 2010 vor. Ja, ausgerechnet die BKK Gesundheit – die mit der erst kürzlich bekanntgewordenen weiteren massenhaften "Datenpanne" nach der Vereinigung – und die Betroffene war (und ist) zudem Mitglied der Taunus BKK – das ist die mit dem "Zukunfts- und Innovationsrat" ... Aber zum Speziellen dazu, unten nach anschliessendem mehr ...
An diesem Beispiel veröffentliche ich nachfolgend das Muster für einen Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag noch vor dem angekündigten Text, in dem die verschiedenen Möglichkeiten zusammengefasst werden, was alles in dieser "Sache" gegen die Krankenkassen und ihre Helfer und Helfershelfer unternommen werden kann. Dies ist aufgrund der laufenden Frist dafür vorab angezeigt, dient aber auch der Übersichtlichkeit des genannten, in Kürze zur Verfügung stehenden Textes.
Generell ist die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid ein Monat nach seiner Bekanntgabe. Bei der Zusendung durch einfachen Brief – also kein Einschreiben etc. – gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Da davon auszugehen sein dürfte, dass im Beispiel der BKK Gesundheit die Bescheide aller Versicherten das Datum des 18. Februar tragen und sie an diesem Tag wohl auch noch zur Post gebracht wurden, bedeutet das bei dieser Kasse, dass man den Zugang am 21. Februar unterstellt. Ein Widerspruch muss demnach in diesem Fall bis spätestens zum 21. März 2010 eingelegt werden; da dies ein Sonntag ist, verschiebt sich gemäss § 193 BGB das Ende der Frist auf den 22. März, so dass dafür noch fast zwei Wochen Zeit bleibt.
Das ist sozusagen die typisierende Betrachtung, letztlich entscheidend ist der tatsächliche Zugang. Viele Bescheide dürften wegen des Wochenendes etc. hier ohnehin erst nach den unterstellten drei Tagen zugegangen sein, manche allerdings möglicherweise einiges später oder in Einzelfällen auch gar nicht, so dass sich die Monatsfrist entsprechend verschiebt oder mangels Bekanntgabe noch gar nicht zu laufen begonnen hat.
Sollte der Bescheid aber tatsächlich später oder noch gar nicht zugegangen sein, die Kasse jedoch etwa einen Zugang des Bescheides behaupten, sich auf einen früheren Termin oder auf die typisierenden drei Tage berufen etc. und z. B. einen Widerspruch wegen Fristablaufs zurückweisen (und ihn so nicht einmal inhaltlich prüfen und würdigen müssen), lassen Sie sich nicht beirren, bestehen Sie auf Ihrem Recht und verfolgen es, denn: Die Beweislast für den Zugangszeitpunkt trägt im Streitfall der Absender, also die Kasse und der erforderliche Nachweis für die Behauptung eines angeblichen Fristablaufs ist von dieser bei einfachen Briefen in aller Regel nicht zu erbringen.
Wer denkbaren "Diskussionen" mit seiner Kasse und Verzögerungen aus dem Weg gehen will, legt in unserem Beispiel, auch bei späterem Zugang, den Widerspruch so ein, dass er spätestens am 22. März dort eingeht. Aufgrund der erläuterten, beim Absender liegenden Beweislast, am Besten per Einschreiben mit Rückschein. Sollte es aus irgendwelchen Gründen mit der Zeit knapp werden, kann zur Fristwahrung der Widerspruch auch per Telefax eingelegt werden, wobei zur Dokumentation der Sendebericht aufbewahrt werden sollte.
Zu beachten ist, dass ein Widerspruch als solcher regelmässig keine aufschiebende Wirkung hat. Die Zusatzbeiträge müssten also, um Probleme mit der Kasse zu vermeiden bzw. mit dem Versicherungsschutz völlig auszuschliessen, bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens erst einmal bezahlt werden und würden nach erfolgreichem Ausgang zurückerstattet.
Insoweit wäre die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Zusatzbeiträge auch eine Methode, in der "Sache" aktiv zu werden, ohne aber gleich aufs "Ganze" gehen zu müssen und mit dem Vorteil, das Vorgehen sowie den Mitteleinsatz erst ein Mal zu beschränken, weil man etwa fürchtet, dass die Kasse ansonsten "Zicken" macht, etwa beim Versicherungsschutz und/oder der Übernahme von Leistungen etc. etc. ...
Ein Widerspruch könnte – kurz gefasst – im genannten Beispiel (kursiv) und als Muster überhaupt, mit den entsprechenden Anpassungen, wie folgt aussehen (zur Klarstellung für nicht dort Versicherte: Die "alte" BKK Gesundheit fusionierte am 1. Oktober 2009 mit der Taunus BKK zur "neuen" BKK Gesundheit):
"Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid über die Erhebung von Zusatzbeiträgen vom 18. Februar 2010, zugegangen am ... (der zweite Halbsatz ist ggf. dann von Bedeutung, wenn der Bescheid später als typisierend unterstellt zugegangen ist, s.o.).
Begründung:
Ich bin, juristisch betrachtet, nach wie vor bei der von mir vor der Fusion gewählten Krankenkasse - der Taunus BKK - versichert. Die Übertragung meiner Versicherung auf die neue BKK Gesundheit ist rechtlich nichtig, weil sie ohne meine unabdingbar notwendige Einwilligung erfolgte und dadurch Privatgeheimnisse gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB unbefugt offenbart wurden.
Ich verweise ferner auch auf § 76 Abs. 1 SGB X, der für gesetzliche Krankenkassen insgesamt die Übertragung besonders schutzwürdiger Sozialdaten einschränkt und eine direkte Brücke zu § 203 StGB schlägt, sowie u. a. verdeutlicht, dass bezüglich meiner von Ärzten etc. stammenden Daten die Masstäbe des § 203 StGB dafür gelten, was unter einer unbefugten Offenbarung – hier unausweichlich an die mit übernommenen Angehörigen der an der Fusion beteiligten alten BKK Gesundheit – zu verstehen ist.
Die Amtsträger der Taunus BKK durften ohne Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht meine Daten nicht an die neue BKK Gesundheit übermitteln. Eine Rechts- oder Gesamtrechtsnachfolge in das höchstpersönliche Recht von mir, von der Schweigepflicht zu entbinden bzw. in meine alleinige und ausschliessliche Verfügungsbefugnis darüber, ist per se unmöglich (!), so dass ohne meine Zustimmung der Verstoss gegen § 203 StGB das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und die Übertragung bzw. unbefugte Offenbarung zwingend zur Nichtigkeit führt.
Daher bin ich juristisch kein Mitglied der neuen BKK Gesundheit geworden (die gleichwohl für den Versicherungsschutz "haftet") und es können deshalb u. a. auch keine wirksamen Zusatzbeiträge gegen mich festgesetzt werden. Solche könnte ausschliessslich die von mir gewählte Taunus BKK festsetzen.
Aus den genannten Gründen ist demnach der Bescheid der BKK Gesundheit an mich über die Erhebung eines Zusatzbeitrags nichtig und somit aufzuheben."
Wer das möchte, kann zur weiteren Begründung des Widerspruchs auch gerne auf diese Website und die Begründungen hier insgesamt verweisen. ...
...... In Kürze werde ich den Text ab dieser Stelle noch ergänzen. Da das Muster für einige Leser zur persönlichen Information wichtig ist, jetzt schon mal so viel ......
8. März 2010 - Vorankündigung:
Aufgrund einiger diesbezüglichen Anfragen von Lesern, werde ich morgen, am 9. März, im Laufe des Tages ein Muster-Schreiben mit Begründung veröffentlichen, das betroffene Versicherte für einen Widerspruch an ihre Krankenkasse gegen die derzeitigen Bescheide über die Erhebung von Zusatzbeiträgen verwenden können . . .
7. März 2010: Danke . . .
In diesem Jahr hat sich schon einiges verändert ... So etwa, wie am 8. und 17. Januar kurz beschrieben, neue Spitzenwerte in der Nutzung der Homepage. Damals gab es dazwischen jedoch immer mal wieder einige Tage, in denen die Besucherzahlen ziemlich deutlich unter den dort genannten lagen; solche gibt es seit einiger Zeit nicht mehr.
Wenn daher kein geradezu dramatischer Einbruch erfolgt, dürfte - also selbst ohne die "gewohnte" Steigerungsrate - erstmals im März 2010 die Grenze von 10.000 Besuchern pro Monat geknackt werden. Deshalb redete und rede ich davon und bin begründet immer mehr der guten Hoffnung, dass die "kritische Masse" an Öffentlichkeit schon sehr bald erreicht sein wird: Der Punkt, an dem die "Sache" - bildlich gesprochen - breit vernehmbar explodiert und den Daten-Dealern um die Ohren fliegt und zwar so richtig.
Diese Nutzung der Website ist für mich heute das Entscheidende ...
Bei dieser Entwicklung sind selbst die zuweilen zwar ärgerlichen - weil in der "Sache" inhaltlich nichts Vertretbares dagegen vorgetragen werden kann, dann offenbar eben persönlich und zudem gar beleidigend werden "müssenden" - wenigen negativen Kommentare leicht zu verschmerzen.
Zumal sie letztlich so weit danebenliegend auch noch sich selbst entlarven und den, ob der nur zunächst scheinbar schieren Unglaublichkeit der "Sache", verbliebenen Zweiflern unter den Lesern - über die Lügen und Täuschungen insbesondere der Kassen und Verbände sowie denen des MdB Dr. Koschorrek hinaus - erkennbar machen, wie ärmlich das Niveau der Gegenreden offenkundig ist und damit erneut klar zeigen, was diese "Sache" bereits deshalb schlicht sein muss ...
Apropos, in diesem Zusammenhang: Den Text vom 4. März zu den beiden Forumkommentaren etc. werde ich heute noch vervollständigen.
Dann sehr kurzfristig gleich daran anschliessend, wird der unten am 2. März angekündigte eine - vorhandenes sammelnde und ausbauende - Beitrag zu den verschiedenen Möglichkeiten verfasst, was so oder so gegen die Daten-Dealer und ihre Helfer und Helfershelfer konkret unternommen werden kann.
Überhaupt im Allgemeinen, und im Speziellen etwa anlässlich der gerade von Millionen von Versicherten akut angefordert werdenden Zusatzbeiträge ... Und vielleicht fällt mir ja noch etwas ein ...
4. März 2010: Wer nach vorgestern vielleicht noch geglaubt hat, es geht nicht mehr tiefer bzw. abwegiger ?, es geht ... und Jedermann und Jedefrau kann es auch hier erkennen ...
Der es notwendig sein müssende argumentative Bankrott einer Gegenargumentation in dieser "Sache", war im Text vorgestern erneut das Thema. Notwendig sein müssend, einfach wegen der für juristische Verhältnisse ungewöhnlich eindeutigen Sach- und Rechtslage, auch wenn sie und es sich – zugegebenermassen zunächst – schier unglaublich anhört.
In der Rubrik "Nicht-Referenzen" ist eine schon vor einiger Zeit erstellte, aber nach wie vor aktuelle Zusammenfassung zum damaligen Stand zu den privaten Versicherungen (§ 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) enthalten, die zeigt, wie kläglich selbst prominente Adressen daran scheitern (müssen), auch nur ein einziges nachvollziehbares und beachtenswertes Gegenargument vorzutragen und die darstellt, welche diversen Interessen dazu führen, dass auch sehr unterschiedliche ehrenwerte Institutionen in einem grossen Boot sitzen, aber dennoch wider jedes bessere Wissen abwiegeln, ignorieren und untätig bleiben, so mit allen Mitteln zu verhindern suchen, dass u. a. ihr eigenes Versagen in der "Sache" an´s Licht kommt. Wenn auch mit (teilweise) anderen Teilnehmern, so ist doch sehr vieles auf den derzeitigen Schwerpunkt der Fusionen in der gesetzlichen Krankenversicherung direkt übertragbar.
In dem Beitrag vorgestern beherrschte die beiden erläuterten Forumkommentare wohl überwiegend ein "Bauchgefühl", warum die "Sache" nicht so sein soll und kann, wie von mir aufgezeigt ...
Nachdem der Text erstellt und veröffentlicht war, wurden von "VivaColonia" und von "Jotrocken" am Abend des 2. März jeweils zwei Kommentare abgegeben, die an inhaltlicher Erbärmlichkeit – ich kann es beim besten Willen nicht freundlicher formulieren, der Leser möge nach der Lektüre entscheiden, ob diese Charakterisierung angemessen ist oder nicht – noch einmal einen neuen nach unten herausragenden Maßstab setzen. Insbesondere auch deshalb, weil es sich dem Anschein nach um zwei Rechtsanwälte handeln dürfte, denn u. a., "VivaColonia" schätzt lateinische Vokabeln und spricht von "laienhaft", während "Jotrocken" mich direkt als "Laien" bezeichnet ...
Aufgrund dermassen inhaltlicher Erbärmlichkeit lohnt es sich eigentlich nicht, sich intensiver damit auseinanderzusetzen, zumal einfach nur munter drauf los behauptet wird und keinerlei Literatur zitiert oder auf Rechtsprechung verwiesen wird, aber es ist so weit daneben, dass es schon wieder einen gewissen, wenn auch makabren Unterhaltungswert hat. Vor allem jedoch sollen die Leser dieser Website erneut erkennen können, auf welchem Niveau, mit welcher "Qualität" selbst vermeintliche Nicht-Laien die argumentative Auseinandersetzung führen und wie sie sich damit letztlich doch nur selbst entlarven ...
Die hier auf der Seite 2 nachzulesenden Kommentare von "VivaColonia" und von "Jotrocken" vom Abend des 2. März sind zwar ohnehin nicht lang, ich werde mich trotzdem auf das "Wesentliche" beschränken.
"VivaColonia" meint tatsächlich ernsthaft: "Das Rechtsgeschäft "Fusion" verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, selbst wenn *bei* der Fusion gegen Verbote verstoßen wird" und gibt abschliessend noch einmal von sich: "Das Rechtsgeschäft "Fusion" an sich verstößt offenbar nicht gegen das Gesetz."
Dass eine Fusion "an sich" nicht gegen das Gesetz verstösst, ist zur "Sache" eine Null-Aussage, selbstverständlich ist das "an sich" so, niemand hat Gegenteiliges behauptet. Genausowenig wie etwa der Verkauf einer Arztpraxis an sich gegen das Gesetz verstösst.
Es kommt jedoch schlicht auf das Verfahren dabei an !, wer würde das ernsthaft bestreiten ?, er aber tut genau das ! Denn wenn bei einer unter § 203 StGB fallenden Transaktion (sei es ein Verkauf oder eine Fusion oder etc. etc.) eine unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen stattfindet (weil es hier keine unabdingbaren Einwilligungen der Versicherten gibt), dann sind diese Transaktionen aufgrund des Verstosses gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) zivilrechtlich nichtig. Das ist jahrzehntelange gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ...
. . . Der Text wird in Kürze vervollständigt . . .
2. März 2010: Zunächst Neues zu den befremdlichen "Gründen" der Zweifler und Gegner, bzw. der erneute argumentative Bankrott, oder: Wann endlich wird ein nur einigermassen vertretbares Gegenargument vorgetragen ? ... Ein Teil der "Gross-Offensive", der betroffen macht ... Und was getan werden kann – Teil I . . .
Als ein kleiner Teil der um den Jahreswechsel angekündigten und überwiegend noch ausstehenden "Gross-Offensive", wurde Anfang Februar das Thema der diese Website beherrschenden "Sache" in einigen wenigen Internet-Foren veröffentlicht. Zu diesem Zweck habe ich eine kurze Zusammenfassung erstellt, aufgrund der damaligen und heutigen Aktualität sozusagen unter besonderer Berücksichtigung der sich anbahnenden massenhaften Erhebung von Zusatzbeiträgen.
Direkte Mails an mich mit Fragen etc., die sich darauf bezogen, gab es (bisher) nicht, aber natürlich einige – anonyme – Kommentare in den Foren. Die meisten davon grundsätzlich positiv, manche – zunächst verständlich – anfangs etwas ungläubig, aber doch freundlich. Nicht nur im Übrigen, war eine Folge der Veröffentlichung dort wohl sicherlich, dass die Nutzung der Website von anhaltend hohem Niveau aus noch weiter stieg.
Für treue Leser der Homepage ist der Inhalt der genannten Zusammenfassung für die Foren nicht neu und deshalb nur beschränkt interessant. Von grösserem Interesse dürften jedoch Kommentare sein, die im Forum www.123recht.net abgegeben wurden. Ausgerechnet da, wo sich auch viele Rechtsanwälte etc. aufhalten ...
Auf die ersten zwei Leserkommentare dort habe ich sofort geantwortet. Dann kam "Schnebi" am 8. Februar (alle sind unterhalb meines Textes nachzulesen). Er beginnt nach seinen eigenen Worten mit "Ironie", die hier zwar mehrfach unpassend ist, aber noch nicht wirklich problematisch. Nach einem kurzen Lichtblick (s. u. zu den Amtsträgern) wird er jedoch in von ihm unbeabsichtigter Weise gewissermassen selbst-"ironisch", als er ernsthaft in Frage stellt, warum eine strafbare und millionenfache Verletzung von Privatgeheimnissen zur Nichtigkeit des nur so, erst durch eine Straftat zu verwirklichenden Rechtsgeschäfts einer Kassenvereinigung führen soll ? (und meint damit u. a., dass man durch solche Straftaten bzw. Verstösse gegen ein Verbotsgesetz tatsächlich etwas rechtlich Wirksames zustande bringen könnte). Ohne seinen Standpunkt auch nur ansatzweise näher zu begründen – dennoch spricht er von "einer genaueren Betrachtung" – hört sich mein Vortrag für ihn abschliessend zusammengefasst "nach ziemlich konfuser Spinnerei an".
Unangebrachte "Ironie" (sein Hausarzt macht sich selbstverständlich noch nicht strafbar, wenn er eine Gemeinschaftspraxis aufmacht, aber entgegen seines offensichtlichen Glaubens sehr wohl dann und das ist unstrittig, wenn er anlässlich dessen dem neuen Arzt-Kollegen ohne seine Zustimmung bereits nur die Möglichkeit verschafft, von seinen Privatgeheimnissen Kenntnis zu erlangen !) und unvertretbare Behauptungen, keine Fakten und Begründungen, dafür offenbar viel und reines "Bauchgefühl" etc., verbunden mit dem Höhepunkt der abschliessenden persönlichen Beleidigung haben mich dazu bewogen, darauf (zunächst) nicht zu antworten, weil ich z. B. glaube, dass wohl jeder verständige Leser den Nährwert von "Schnebis-Beitrag" erkennen wird und sich bei verbleibenden Zweifeln auf meiner Homepage detaillierter informieren wird. Auf die weitere Form der Darstellung, auf die überaus zahlreichen Grammatik- bzw. Rechtschreibfehler in seinem relativ kurzen Text, möchte und brauche ich deshalb gar nicht einmal näher eingehen, es sei der Vollständigkeit halber lediglich erwähnt.
Um es in aller Kürze an dieser Stelle doch noch einmal zu sagen, die Kurzformel für die Nichtigkeit aufgrund des Verstosses gegen ein sogenanntes hier zweifelsfrei vorliegendes Verbotsgesetz lautet:
§ 134 BGB i. V. m. § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB bei privaten Krankenversicherungen etc., und da die Amtsträger in den gesetzlichen Krankenkassen (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB) bei Kassenfusionen etc. nicht nur so mittelbar, sondern – ebenfalls unstrittig – unmittelbar auf die Einhaltung des durch § 203 StGB geschützten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet sind, ergibt sich schon daraus die juristische Nichtigkeit der Transaktionen.
An der Kommentarfront im Forum von www.123recht.net herrschte daraufhin Ruhe bis zum 28. Februar, als "sternchen 08" das Wort ergriff und – für mich einigermassen überraschend – bedauerte, dass ich mich nicht mehr "gemeldet" habe, denn sie hätte gerne noch mehr zu der Sache erfahren. Überraschend, weil sie aus meiner Zusammenfassung ja wusste bzw. wissen konnte, wie sie mich per eMail erreichen kann und auch etwa, dass sie sich auf der Homepage detaillierter informieren kann. Das, was sie sonst noch schreibt, hat mir allerdings zu denken gegeben, weil es vielleicht auch mein Versäumnis ist, es ausreichend deutlich gemacht zu haben: "Bis jetzt kommt es mir nämlich auch so vor, als wäre es eine interessante Neuigkeit, mehr aber auch nicht. Damit kann niemand, der "fusioniert" worden ist, etwas in der Praxis tun. Ich fürchte, dass man beim Versuch, dagegen anzugehen, herzliche Heiterkeit erntet".
Hätte sich "sternchen 08" jedoch die Website angeschaut, so hätte sie an verschiedenen Stellen etwas dazu gefunden, was man "in der Praxis tun" kann, aber nicht nur dort, auch am Ende meines von ihr kommentierten Textes sind zumindest einige Möglichkeiten für aktives Handeln genannt.
Dazu dann im baldigen zweiten Teil zu diesem heutigen Beitrag mehr, mit zusammengefassten und ausgebauten Ausführungen über die verschiedenen Möglichkeiten, so oder so etwas dagegen unternehmen zu können, dies hier nur als erste Ein- und Hinführung in dieses offenbar drängende Problem ...
Ausserdem: Von "herzlicher Heiterkeit" kann mit Sicherheit bei den betroffenen Kassen und Verbänden in der GKV keine Rede sein. Im Gegenteil, sie wissen genau, was die "Sache" ist und fürchten das, was noch mehr auf sie zukommen wird. Oder glaubt jemand ernsthaft, man würde sich dort von mir wegen all der inzwischen bereits wissentlich abgewickelten Fusionen (seit September) eine "Organisierte Kriminalität" vorwerfen lassen und nichts dagegen unternehmen, nicht den geringsten Versuch, obwohl sie wissen, dass ich das öffentlich verbreite ?
Oder würde sich etwa der zudem in unvereinbaren bezahlten Diensten einer eine nichtige Fusion abgewickelt habenden Kasse stehende Bundestagsabgeordnete Dr. Koschorrek (seit Oktober) öffentlich einen Lügner und (seit November) einen Aussagenfälscher zur Verdeckung der nichtigen Fusionen nennen lassen, wenn es nicht nachgewiesen so wäre ? Und das gleich gar nicht, wenn sie auch nur den Hauch einer realistischen Chance sehen würden, gegen mich rechtlich vorzugehen, aber das haben sie nicht und deshalb müssen sie mich – Wohl und für sie Übel – gewähren lassen und jetzt schweigend darauf hoffen, dass die "kritische Masse" an Öffentlichkeit nicht erreicht wird, jedoch wird das aufgrund der stetig steigenden Nutzung der Website nicht funktionieren, jedenfalls nicht mehr lange ...
Heute zunächst ein anderer Punkt, der mir darüberhinaus zu denken gab, mich zu diesem Text heute letztlich überhaupt erst veranlasste, denn als ich vorgestern diese Reaktion von "sternchen 08" bemerkte, hatte inzwischen schon noch ein anderes Forummitglied, "hh", seine Meinung kundgetan und "sternchen 08" ging ihm erschreckenderweise auf den Leim, obwohl "hh" die erläuterten Einschätzungen von "Schnebi" in mancherlei Hinsicht noch in den Schatten stellt, ja, das ist in der Tat möglich und geschehen. Damit das nicht noch weiter um sich greift und der argumentative Bankrott der "Gegenargumentation" abermals entlarvt wird, zusätzlich das Folgende:
Das mit dem Schatten wird gleich an seinem ersten Punkt deutlich: "Schnebi" hatte bei einem kurzen Lichtblick noch erkannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die in ihnen tätigen Amtsträger gemäss § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB zur Verschwiegenheit der Privatgeheimnisse der bei ihnen Versicherten verpflichtet sind. "hh" behauptet stattdessen gleich zu Anfang dreist, der "§ 203 StGB ist auf gesetzliche Krankenkassen gar nicht anwenbar. Genannt sind dort im Abs. 1 Nr. 6 nur private Krankenkassen".
Das ist eine derart gravierend falsche Aussage, dass sie den Urheber bereits fast vollständig disqualifiziert. Bevor er zum weiteren Hauptpunkt der angeblichen Gesamtrechtsnachfolge kommt, behauptet er insbesondere weiter: "Eine Fusion zweier Krankenkassen führt nicht zu einer Offenbarung von Privatgeheimnissen" und widerlegt gleich danach selbst seine eigene Aussage, indem er fortfährt: "Diese bleiben weiter geheim. Wem gegenüber werden denn die Privatgeheimnisse offenbart? Doch nur dem erweiterten Angestelltenkreis der neuen Krankenkasse."
Denn genauso so ist und wenn er sich mit der Materie etwas näher beschäftigt hätte, dann wüsste er, das exakt das eine Offenbarung im Sinne des § 203 StGB ist und es für eine Verletzung von Privatgeheimnissen ausreicht – und zwar bereits die Möglichkeit zur Kenntnisnahme derselben, dass von den (in der Regel) zwei alten Kassen an die regelmässig mit übernommen werdenden Angestellten der jeweiligen anderen Kasse die Privatgeheimnisse in der neuen Kasse zwangsläufig gegenseitig unbefugt offenbart werden ! Das von ihm danach genannte Beispiel mit der Neueinstellung einer Arzthelferin betrifft einen ganz anderen Sachverhalt, denn in diesem gibt es offenkundig keine(n) Dritten bzw. Aussenstehenden an den offenbart wird, es ist und bleibt die gleiche Praxis wie gehabt, es gibt keine Fusion oder Vereinigung o. ä. mit Anderen, und dass der zur Verschwiegenheit Verpflichtete keine Zustimmung für Neueinstellungen braucht, bestreitet niemand. Er bräuchte sie jedoch eben zwingend dann, wenn er etwa seine Praxis in eine neue Gemeinschaftspraxis einbringt, genauso wie sie eine Kasse braucht, wenn sie mit einer anderen Kasse zu einer neuen Kasse fusioniert.
Das verbleibende "Highlight" sind seine Ausführungen zum zentralen Punkt der angeblichen Gesamtrechtsnachfolge der neuen Kasse, die der GKV-Spitzenverband bekanntlich behauptet und als die Rechtfertigungsgrundlage für die Fusionen sieht. Dazu schreibt "hh": "Was sollte daran falsch sein? Warum sollte der Spitzenverband auf völlig absurde rechtliche Einschätzungen eingehen?" Mit "völlig absurd" meint er meine Argumentation, dass es in die aus § 203 StGB resultierenden höchstpersönlichen Rechte der Versicherten keine Rechts- oder Gesamtrechtsnachfolge geben kann. Dann zitiert er das von mir genannte grundsätzliche Beispiel der Erbschaft und die Tatsache, dass auch der Erbe Gesamtrechtsnachfolger ist und in alle Rechte eintritt, jedoch mit der entscheidenden Ausnahme, dass er das unstrittig eben nicht in die höchstpersönlichen Rechte des Erblassers kann.
"hh" dazu: "Das ist natürlich falsch. Ein Erbe tritt in alle Rechte des Verstorbenen ein, auch in die höchstpersönlichen, was auch immer das genau sein mag. Jedenfalls geht das Auskunftsrecht des Verstorbenen über sie bei Dritten gespeicherten Daten auf die Erben über".
Kein Gesetzesparagraph, kein Literaturzitat, kein Rechtsprechungsbeleg dazu, nichts, absolut nichts von alledem und dennoch solch starke und weitreichende Behauptungen. Es bedarf nach seinen ersten "Erläuterungen" eigentlich kaum mehr Worte dafür, wer hier "völlig absurde rechtliche Einschätzungen" abgibt und doch zu diesem entscheidenden Punkt für alle verbliebenen Zweifler und zwar mit Beleg: Es ist völlig unzweifelhaft und unumstritten, dass höchstpersönliche Rechte nicht übertragbar sind und deshalb auch keiner Rechtsnachfolge unterliegen können. Stellvertretend für viele andere Quellen ein Zitat aus einem einschlägigen Handkommentar, auf den deshalb relativ viele Leser – auch für weitere dort genannte Nachweise – Zugriff haben dürften:
"Soweit es sich um Geheimnisse außerhalb des persönlichen Lebensbereichs handelt, unterliegen sie der Verfügung des Erben (Sch/Sch-Lenckner 25; Schünemann LK 117). Meist war aber die Verfügungsbefugnis des Verstorbenen über das Geheimnis höchstpersönlich; sie geht deshalb nicht auf die Angehörigen oder Erben über, so dass eine Entbindung von der Schweigepflicht nicht mehr möglich ist" (Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Auflage, § 203 Rz. 27).
Kann man es noch viel klarer ausdrücken, dass es keinen Eintritt des Erben in höchstpersönliche Rechte und keine Rechtsnachfolge in solche gibt ? Oder will vielleicht jemand behaupten, dass die in unserer "Sache" hier die Rolle spielenden medizinischen Geheimnisse (und die alleinige Verfügungsbefugnis über eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht darüber) ausserhalb des persönlichen Lebensbereichs liegen und nicht höchstpersönlicher Natur sind ?
Mit der genannten Fortsetzung – dem Teil II zu dem, was alles gegen die Täter und ihre Helfer und Helfershelfer getan werden kann – geht es sehr kurzfristig weiter ...
Vorbemerkungen:
Seit Juni bzw. Juli und dem derzeit im Mittelpunkt stehenden strafbaren sowie menschen- und rechtsverachtenden Desaster durch die Verletzung von Privatgeheimnissen gemäss § 203 StGB auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Fusionen, ging es hier mehr um sachliches in der "Sache" - mit dem einstweiligen Höhepunkt im September, der "Stellungnahme" des GKV-Spitzenverbandes -, wo sich diese Rubrik doch "Persönliches ..." nennt. Andererseits ist beides in aller Regel ohnehin nie ganz voneinander zu trennen. Aber nun soll es erst einmal hauptsächlich wieder um die persönlichen Aspekte und Folgen gehen. Und zwar natürlich nicht nur um meine (höchst) individuellen, denn viele davon gelten potentiell oder schon tatsächlich genauso für viele Millionen anderer Menschen ... In der Terminologie der "Sache" geht es sozusagen insbesondere um "Persönliches" - und das wird es ausserdem auch bezüglich anderer Seiten bzw. Anderer - sowie um "Höchstpersönliches", selbstverständlich aber immer sachlich angemessen ...
Und so wurde ziemlich überraschend gleich der Monat Oktober zum nächsten "Highlight", sozusagen zum persönlichen Monat des Bundestagsabgeordneten Dr. Koschorrek in der "Sache", wegen seines bezahlten Dienstes in der Taunus-BKK - als Parlamentarier in einer exekutiven gesetzlichen Krankenkasse ! -, wegen seiner nachgewiesenen Lügen und ...
Wer geglaubt hatte, das mit den Lügen und Täuschungen eines Bundestagsabgeordneten sei es diesbezüglich gewesen, der irrt: Im November fälschte er offenkundig gar noch Aussagen, um die massenhaften Straftaten und millionenfachen Grundrechtsverletzungen "seiner" und anderer Kassen zu rechtfertigen zu versuchen bzw. zu decken !
Im Dezember tiefgreifende persönliche Vorkommnisse und die erste Vorbereitung der "Gross-Offensive", die Anfang 2010 nach der nichtigen Fusion u. a. der Barmer mit der GEK beginnt und das immer noch voller werdende Boot sowie einiges andere mehr dokumentieren wird ...
Der Januar entpuppte sich insbesondere als der Monat der Zusatzbeiträge und zeigte erneut wie Politiker die Menschen zum "Affen" machen ... Im Februar geht es weiter mit den Zusatzbeiträgen (auch zu deren allgemeinen Voraussetzungen wenn keine nichtige Fusion vorliegt), dann mit abermaligen millionenfachen Straftaten der "neuen" BKK Gesundheit, dem MdB Dr. Uhl und wieder den "Affen" und und und