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22. Februar 2010: Zudem wichtig: Aus aktuellem Anlass ein Beitrag zur Zulässigkeit bzw. den Voraussetzungen einer rückwirkenden Erhebung von Zusatzbeiträgen ... /// ... Das angekündigte Thema: Rechtswidrige Zusatzbeiträge etc. in der GKV ... Die nächsten millionenfachen Straftaten der "neuen" BKK Gesundheit ... MdB Dr. Uhl und die "Affen" überhaupt ... - wird daher um kurze Zeit verschoben ...
In den letzten Tagen bekomme ich vermehrt Post von Lesern - was mich nicht nur im Übrigen sehr freut. Am Wochenende wurde dabei gehäuft die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer rückwirkenden Erhebung von Zusatzbeiträgen gestellt. Offenkundig sind, nach dem Massenouting in der GKV am 21. Januar, in der vergangenen Woche nun viele Versicherte von ihren Kassen mit den entsprechenden Forderungen konfrontiert worden.
Da dies für sehr viele Menschen eine ganz akute Frage ist - insbesondere für diejenigen, deren Krankenkasse bisher noch keine nichtige Fusion hinter sich hat - und die Lösung für juristisch weniger Sachverständige etwas versteckt liegt und deshalb eventuell nicht so leicht zu finden ist, wird das vorgesehene Thema um zwei oder drei Tage verschoben.
Stattdessen erfolgen heute einige Erläuterungen dazu, was bei einer Erhebung von Seiten der Kassen generell zu beachten ist bzw. welche Voraussetzung zwingend vorliegen muss, damit die Zusatzbeiträge von den Versicherten, unabhängig vom Vorliegen einer abgewickelten nichtigen Vereinigung, erhoben werden können ...
Die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Erhebung kassenindividueller Zusatzbeiträge ist § 242 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Von hier entscheidender Bedeutung u. a. für die Frage, ab wann ein Versicherter den Zusatzbeitrag bezahlen muss, ist jedoch § 175 SGB V, der überschrieben ist mit "Ausübung des Wahlrechts" – gemeint ist das Wahlrecht der Menschen für die von ihnen ausgesuchte Krankenkasse – und dort der Abs. 4, in dem es um das Kündigungs- bzw. Sonderkündigungsrecht geht. Die Sätze 5 bis 7 des § 175 Abs. 4 SGB V lauten:
"Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum."
Kurz zusammengefasst heisst das: Von Bedeutung ist insbesondere, ob die Kasse die genannte Hinweispflicht eingehalten hat, diese muss spätestens einen Monat vor Fälligkeit erfüllt worden sein. Achtung: Von Fälligkeit redet das Gesetz und nicht vom Monat der Erhebung ! Die Fälligkeit dürfte in der Regel in der Mitte des Folgemonats liegen. In Fall also etwa einer Fälligkeit am 15. März, muss die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht bis spätestens zum 15. Februar genügen und könnte bis zu diesem Zeitpunkt auch rückwirkend für den Februar den Zusatzbeitrag anfordern.
Grundsätzlich ist also eine (beschränkte) Rückwirkung in diesen Grenzen möglich, falls und das ist vor allem entscheidend, die Kasse ihrer Hinweispflicht auf das Kündigungsrecht gemäss Satz 6 nachkam. Geschah und geschieht dies nicht, schuldet das Mitglied überhaupt keinen Zusatzbeitrag ! Kommt die Krankenkasse ihrer Pflicht verspätet nach, verschiebt sich die Erhebung ebenso wie die Frist für das Sonderkündigungsrecht um den Zeitraum der Verspätung.
Es würde mich – nicht nur wegen unserer "Sache" hier – überraschen, wenn sich alle Kassen streng an diese Vorschrift halten würden. Ausserdem kommt es ja bekanntlich des öfteren vor, dass Schreiben nicht nur später als von den Absendern vorgesehen oder gewünscht bei den Empfängern ankommen, sondern zuweilen ganz auf dem Postwege verlorengehen.
Wichtig für die Versicherten ist zu wissen, dass in aller Regel die Krankenkasse die Beweislast (!) dafür trägt, dass die Hinweis-Schreiben rechtzeitig bzw. dass sie überhaupt tatsächlich angekommen sind, im Streitfall durch Zugangsbelege, wie per Einschreiben. Ggf. blosse Behauptungen, dass sie das sein müssten bzw. das sie das sind, reichen jedenfalls vor Gericht nicht aus. Deshalb, lassen Sie sich im entsprechenden Fall nicht einschüchtern und wehren Sie sich.
Daher dürften selbst viele Versicherte, deren Kassen noch keine nichtige Fusion abwickelten, und die vom Sonderkündigungsrecht anlässlich einer Erhebung von Zusatzbeiträgen, aus welchem Grund auch immer, keinen Gebrauch machen wollen, unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit haben, Zusatzbeiträge dennoch zu vermeiden bzw. erst ab dem späteren rechtmässigen Zeitpunkt zu entrichten ...
Treue Leser dieser Website wissen jedoch, dass für all die zig Millionen von Menschen, die schon von nichtigen Fusionen und den damit verbundenen massenhaften Straftaten etc. etc. betroffen sind, Zusatzbeiträge bereits deswegen kein Thema sind, weil sie juristisch überhaupt nicht Mitglied der neuen Kasse geworden sind und diese deshalb keine einzige (!) wirksame Entscheidung ihnen gegenüber treffen kann, also auch keine Beiträge oder Zusatzbeiträge fordern. Und das obwohl sie andererseits "natürlich" in der Pflicht sind ...
14./11. Februar 2010: Was sonst noch geschah . . . Es ist zwar bereits weit mehr als genug, aber es hört einfach nicht auf ... Für viele Kassen "spielt" es ja auch keine Rolle mehr ... Und erneut mehrfach ein schier unglaublicher Dilettantismus, dennoch die abermaligen Versuche von alten und neuen Bekannten, die Menschen zum "Affen" zu machen, mit denen sie sich letztlich jedoch nur selbst entlarven . . .
(11. Februar) Eigentlich wollte ich jetzt über anderes in der "Sache" schreiben - und werde es natürlich noch tun, so vieles steht aus, ist noch nicht gesagt -, dann sah ich den Bericht in der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) "BKK Gesundheit: Datenleck - Wenn der Erpresser zweimal klingelt".
Irgendwie passt es auch zu weiteren derzeit aktuellen Themen. Und ausgerechnet die BKK Gesundheit, sowie zusätzlich einiges Grundsätzliche ...
(14. Februar) Die SZ schreibt in dem genannten Artikel: "Bei der BKK Gesundheit hat sich ein Sicherheitsleck aufgetan. Die mit 1,4 Millionen Versicherten zweitgrößte Betriebskrankenkasse wird seit einigen Tagen mit gestohlenen Kundendaten erpresst, sagte eine Sprecherin zu sueddeutsche.de. Inzwischen habe die Kasse bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Bereits am 29. Januar habe sich ein männlicher Anrufer zum ersten Mal gemeldet, berichtete die Sprecherin. Er habe der Kasse "nicht konkreter bezeichnete" Kundendaten zum Kauf angeboten und dafür Geld gefordert, jedoch keine konkrete Summe genannt. Das Unternehmen habe abgelehnt."
Illegal angeeignete Kundendaten werden zum Kauf angeboten. Die Parallelen zum aktuellen anderen Thema betreffend der Frage bzw. Problematik des Ankaufs von inzwischen anscheinend massenhaft kursierenden CD´s mit offenkundig sich widerrechtlich im Besitz der Verkäufer befindlichen Daten von deutschen Steuerflüchtlingen sind unübersehbar. Obwohl sich auch das anbieten würde, soll jetzt jedoch auf diese bzw. auf gewisses Grundsätzliches dazu nicht näher eingegangen werden, nur soviel:
Vor knapp zwei Jahren ereignete sich mit den Liechtenstein-Stiftungen sozusagen der "Präzedenzfall" für dieses "neue Geschäftsmodell", in dessen Zusammenhang der immer noch lesenswerte Text – auch wenn er aus den ersten zarten Anfängen der Website stammt und damals die GKV noch kein Gegenstand war, sondern "lediglich" die drei Sparten der privaten Versicherungen – "Neu und Interessant ? - Warum die verkauften Daten der aktuellen Steueraffäre hier ein relativer Klacks sind ..." verfasst wurde. Darin sind u. a. Unterschiede und bestimmte Gemeinsamkeiten erläutert, etwa, dass die jeweils betroffenen Daten juristisch unterschiedliche Qualität haben, so fallen hierzulande Bankdaten – mit Ausnahme ggf. bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen (siehe dazu auch bereits den Beitrag vom 8. Juni 2009) – nicht unter den besonderen Schutz des § 203 StGB, etc. etc.
Der BKK Gesundheit wurden also vor kurzem Daten von deren "Versicherten" feil geboten, hier verbunden mit dem Versuch, Geld dafür zu erpressen. Und: Ausgerechnet der BKK Gesundheit !
Wir wissen aus dem September zum einen, dass am 1. Oktober 2009 diese BKK Gesundheit aus einer Fusion zwischen der alten BKK Gesundheit und der Taunus-BKK entstand bzw. genauer: entstehen sollte, wenn denn nicht wegen § 203 StGB die Vereinigung aufgrund der Verletzung der Privatgeheimnisse der Mitglieder beider Kassen nichtig gewesen wäre. Und wir wissen aus dem Oktober desweiteren, dass der lügende und täuschende CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Koschorrek, der im November darüberhinaus auch noch Aussagen zur Vertuschung dessen fälschte, just und zusätzlich in unvereinbaren bezahlten Diensten der Taunus-BKK steht. Das alles ist weit mehr als nur dreist und skrupellos, es zeugt bereits unübersehbar – und zu Recht – von einer enormen Verzweiflung ob des vollen Bewusstseins darüber und über die argumentative Hilflosigkeit, sowie von einem schier unglaublichen Dilettantismus.
Und dennoch hört es nicht auf, weder bei diesen drei Kassen und deren beschriebenen Helfern und Helfershelfern, noch insgesamt. Es wird auch weiterhin abermals und obendrauf versucht, die Menschen zum "Affen" zu machen ... Das als grober Überblick zu dem, was im Folgenden an neuem, jedoch fortgesetzt bezeichnendem und grundsätzlichem zur GKV und ihrem Spitzenverband, zu Politikern, aber auch zu anderen staatliche Institutionen, wie dem "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" zu lesen ist.
Nach der genannten Fusion mit der Taunus-BKK wickelte die "neue" BKK-Gesundheit zum 1. Januar 2010 äusserlich ungerührt noch eine weitere nichtige Fusion mit der BKK Fahr ab und gehörte beim sogenannten "Massenouting" auch zu den Kassen, die dann Ende Januar als erste auf breiter Front und offenkundig abgestimmt, das "Tabu" brachen und die derzeit viele Menschen erregende Erhebung von Zusatzbeiträgen von ihren Versicherten ankündigten.
Beides zeitigte in dieser so speziellen Kasse dann schnell unmittelbare Folgen. In der SZ heisst es dazu weiter: "Nach zwei Fusionen und der Ankündigung, künftig einen Zusatzbeitrag zu erheben, sei das Anrufvolumen stark angestiegen, sagte die Sprecherin der BKK Gesundheit zu sueddeutsche.de. Um dennoch eine 24-stündige Erreichbarkeit zu gewährleisten, habe sich die Kasse externe Unterstützung geholt. Die Mitarbeiter von Value 5 HealthCare hätten "eingeschränkten Zugang" zu den Kundendaten bekommen, sagt die Sprecherin - Zugriff hatten die Bediensteten demnach aber auch auf Krankeitsbilder und Diagnosen." (Hervorhebung von mir)
Es bedarf für Leser dieser Website und für rechtlich Sachverständige ohnehin keiner näheren Erläuterung, dass damit von den verantwortlichen Amtsträgern (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB) der Kasse massenhafte Straftaten – es betrifft insgesamt rd. 1,5 Millionen dort Versicherte – durch die Verletzung von Privatgeheimnissen begangen wurden.
Denn niemand wird ernsthaft bestreiten, dass die bereits ausreichende Möglichkeit – auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es juristisch gar nicht an – des Zugriffs auf "Krankheitsbilder und Diagnosen" durch Angehörige einer fremden Servicefirma, bzw. durch deren "externe Unterstützung", den Tatbestand einer unbefugten Offenbarung im Sinne des § 203 StGB erfüllt. Dass es für diese Offenbarung keine gesetzliche Grundlage zur Befugnis gibt, liegt auf der Hand – selbst das bisher vom GKV-Spitzenverband im September bekanntlich einzig vorgebrachte "Argument" einer bei diesen höchstpersönlichen Rechten aber bekanntlich unmöglichen Rechtsnachfolge, scheidet von vorneherein aus.
Und deshalb gibt sich die BKK Gesundheit einigermassen zerknirscht und bussfertig – was bliebe ihr hier schliesslich anderes übrig ? –, wenn auch erwartungsgemäss nur sehr eingeschränkt und den Kern des Problems verschleiernd. In der SZ liest sich das so: "In der Tat seien Fehler gemacht worden, sagte die Unternehmenssprecherin zu sueddeutsche.de. So sei versäumt worden, das Bundesversicherungsamt von dem Auftrag an den Dienstleister in Kenntnis zu setzen. Auch die Versicherten seien nicht informiert worden, dass eine fremde Firma Zugriff auf ihre Daten bekommen könnte. Außerdem habe die BKK Gesundheit die Einhaltung ihrer Datenschutzstandards durch die Mitarbeiter von Value 5 HealthCare nicht kontrolliert."
Der zentrale und entscheidende Punkt dabei ist das Geständnis, dass die Mitglieder nicht über die fremde Zugriffsmöglichkeit auf ihre ärztlichen Daten informiert wurden. Schon rein logischerweise können diese daher auch nicht von der Schweigepflicht entbunden bzw. mangels nicht vorhandener Rechtsgrundlage als einzig mögliche Alternative ihre unabdingbare Einwilligung für diese Möglichkeit der Kenntnisnahme ihrer Privatgeheimnisse erteilt haben. Die Kasse gesteht also relativ offen die Straftaten !, auch wenn sie das natürlich so nicht sagt. Die weiteren rechtlichen Konsequenzen sind die gleichen wie in unserer "Sache", u. a. millionenfache Grundrechtsverletzungen sowie hier die Nichtigkeit des "vertraglichen Rechtsgeschäfts" zwischen der Kasse und dem externen Dienstleister ...
Ein kleiner Zyniker könnte dazu – und zu den weiteren in diesem Zusammenhang groteskerweise vernachlässigbaren "Versäumnissen" der fehlenden rechtzeitigen Information des Bundesversicherungsamtes und die Nichtkontrolle der Einhaltung der Datenschutzstandards – sagen: Nach den beiden kurz davor abgewickelten nichtigen Fusionen der drei BKK´s zur neuen BKK Gesundheit, aufgrund derer deren Mitglieder rechtlich überhaupt nicht Mitglied der neuen Kasse werden konnten, "spielt" alles danach folgende eh keine Rolle mehr ... Ein kleiner Zyniker, weil, wie könnte man einen derartig schwerwiegenden Fehler und insgesamt die Menge an "Versäumnissen" sonst erklären ?, ausser durch ...
Der Artikel in der SZ vom 11. Februar und ein Filmbeitrag abends in einem Politmagazin, schlugen höhere Wellen, so dass tags darauf einige andere Blätter mit der Berichterstattung nachzogen, wie die hier dazu noch zitiert werdende WELT ONLINE vom 12. Februar: "Krankenakten zugänglich – So schlampig ging die größte BKK mit Daten um" sowie ZEIT ONLINE: "Datenschutz – BKK Gesundheit räumt Sicherheitsleck ein".
Nun zunächst zum uns wohlbekannten Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Er tat das, was scheinbar das probate Mittel in überaus heiklen Fällen ist und allzu oft versucht wird: "Der Spitzenverband der Krankenkassen sprach von einem Einzelfall. "Die Daten der 70 Millionen Versicherten sind bei den gesetzlichen Krankenkassen in guten Händen", sagte Sprecher Florian Lanz. Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit: "Wir erwarten, dass sich Krankenkassen nach Recht und Gesetz verhalten."" (WELT ONLINE). Bei vollendeten Straftatbeständen zum Nachteil von ca. 1,5 Millionen Menschen – und einigem anderen mehr – trotzdem unbeirrt von einem "Einzelfall" zu reden, besser: zu faseln, möchte ich vorsichtshalber nicht weiter kommentieren, denn für wie dumm muss man dafür die Leser halten . . .
Und wie nach dem Bekanntwerden derartiger "Vorkommnisse" üblich, meldet sich auch der oberste amtliche Datenschützer in den Medien zu Wort: "Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich schockiert und sprach von einem "skandalösen" Vorgang. "Ein solch leichtfertiger Umgang mit Sozialdaten ist mir noch nicht untergekommen", sagte er dem ARD-Magazin. Bei der Krankenkasse sei offensichtlich beim Schutz personenbezogener Daten vieles versäumt worden." (ZEIT ONLINE). Dazu möchte ich aus demselben bzw. ähnlichen Grund nur anmerken: Wann hat man je davon gehört, dass ein nennenswerter Skandal durch amtliche Datenschützer aufgedeckt worden wäre ? Unvermeidlich empören sie sich schier ausnahmslos hinterher, nach der Aufdeckung und geben sich "schockiert" oder wahlweise anders betroffen. Und: Über das wahre Ausmass und über die tatsächlichen Konsequenzen spricht er nicht ...
Das alles war noch immer nicht der "Höhepunkt" dieses Textes, denn: Den grössten Vogel schiesst hier in gewisser Weise ein Politiker ab und zwar das ordentliche Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Uhl von der CDU/CSU. Er macht zunächst das, was Politiker in der Regel reflexartig häufig tun, er ruft nach dem Gesetzgeber – also auch sich selbst – und härteren Sanktionen: "CSU-Innenpolitiker Uhl kündigte an, der Gesetzgeber werde "dafür sorgen müssen, dass Datenverstöße bei gesetzlichen Krankenkassen ebenso geahndet werden wie bei privaten Krankenversicherungen". Sollte es zutreffen, dass Gesundheitsdaten von Hunderttausenden von Kassenmitgliedern fahrlässig in falsche Hände geraten sind, müssten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden." (WELT ONLINE).
Damit offenbart er aber zugleich eine Unkenntnis, die nicht nur hochpeinlich ist. Er suggeriert, dass es grundsätzliche Unterschiede in der Ahndung von "Datenverstössen" bei gesetzlichen Krankenkassen und bei privaten Krankenversicherungen gebe. Wir wissen erstens, dass es hierbei nicht um Datenschutz im herkömmlichen juristischen Sprachgebrauch geht, also insbesondere um den nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern um die dem gegenüber vorrangige Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB). Und wir wissen zweitens, dass diesbezüglich in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB die Angehörigen privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen erfasst werden und über die in § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB genannten Amtsträger eben auch diejenigen, die als solche in gesetzlichen Krankenkassen tätig sind (siehe u. a. etwa am 12. Juni mit Rechtsprechungsbeispielen).
Hochpeinlich ist das, weil Dr. Uhl nach seiner Bundestagsbiographie Rechtsanwalt ist und als solcher sowohl selbst unter die Verschwiegenheitspflicht des § 203 StGB fällt (Abs. 1 Nr. 3 ) und ausserdem als Anwalt des Rechts natürlich wissen muss, was in diesem (daher ohnehin persönlich naheliegenden) Paragraphen steht. Jedoch nicht nur das, der Dr. Uhl ist kein "normaler" Dr., er hat zum Dr. jur. promoviert.
Aber es geht mit ihm noch weiter: "Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), forderte in der Neuen Osnabrücker Zeitung eine Verschärfung der Datenschutzgesetze, um "bestehende Lücken beim Schutz hochsensibler Daten zu schließen." Ein fahrlässiger Umgang mit Daten sei heute für die Kassen ohne jedes Risiko, weil ihnen kein Bußgeld drohe. Es sei ein absurder Zustand, dass Daten etwa im Versandhandel besser geschützt seien als weitaus heiklere Informationen zu Krankenversicherten, sagte Uhl." (ZEIT ONLINE).
Absurd ist vor allem anderen, dass ein Rechtsanwalt und Doktor der Rechte einen derartig unhaltbaren Stuss von sich gibt und behauptet, dass Daten im Versandhandel besser geschützt seien als Privatgeheimnisse bzw. medizinische Daten von (in der GKV oder PKV) Krankenversicherten ! Er versucht zudem gleichzeitig den Menschen weis zu machen, dass es "Lücken" gäbe, dass es bisher ja keine Straftat, nicht einmal nur ein mit einem Bussgeld versehene Ordnungswidrigkeit sei ! .... Im Übrigen müsste einen schon der vielgeschmähte gesunde Menschenverstand stutzen lassen, ob es solch eine Ungleichbehandlung bzw. eine so grosse "Lücke" im Gesetz in einem entwickelten Rechtsstaat wirklich geben kann, oder ob man da wohl nicht eher selbst etwas "übersehen" hat, "übersehen" haben muss ...
Das alles kann er nicht ernsthaft so glauben oder meinen, gerade er muss es schlicht besser wissen. Wenn die Pressesprecherin einer Kasse einen solchen unvertretbaren Mist behaupten würde, könnte man es noch irgendwie verstehen, oder wenigstens das "Warum" nachvollziehen, aber nicht bei ihm, jedenfalls nicht vor diesem "fachlichen" Hintergrund. Und der Zweck ist offensichtlich, es kann eigentlich nur einen geben ...
Das nenne ich Millionen von Menschen abermals zum "Affen" machen, an Dreistigkeit etc. kaum noch zu überbietende Versuche, sie für dumm zu verkaufen, mit denen sie sich letztlich jedoch nur selbst entlarven ...
Nach dem Spitzenverband der GKV, nach dem amtlichen Datenschützer und nach diesem Politiker muss ich jetzt schleunigst für heute aufhören zu schreiben, sonst ...
3. Februar 2010: Noch viel schneller als zu erwarten war, kriechen sie weiter aus ihren Löchern ... Wenn bzw. wann jegliche Legitimation selbst für Zusatzbeiträge fehlt ... Wie gesagt, es wird hie wie da niemals aufhören, nicht ehe ...
Die FAZ titelte auf ihrer Homepage heute früh: "Zusatzbeiträge: Erste Krankenkassen gehen an die Grenze". Die Schlagzeile wechselte im Lauf des Tages erst in: "Mehrere Kassen wollen mehr als acht Euro" und dann nochmals in "Zusatzbeitrag von bis zu 37,50 im Monat", ausserdem erfolgten Veränderungen an (im Kern unwesentlichen) Teilen des Inhalts - deshalb und trotzdessen wird auf einen Link verzichtet -, so entfiel etwa der Hinweis auf die "Bild"-Zeitung ... Die folgenden Zitate sind aus der "Morgenausgabe" der FAZ:
"Die BKK Heilberufe und die GBK Köln fordern als bundesweit erste Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Dies bestätigten beide Krankenkassen der "Rheinischen Post". Der Höchstbetrag liegt dem Gesetz nach bei einem Prozent des Einkommens eines Kassenmitglieds. Er wird bis zur Beitragsbemessungs-grenze von monatlich brutto 3750 Euro berechnet, kann also maximal 37,50 Euro pro Monat betragen."
War vor ein paar Tagen in der offenbar abgestimmten Erhöhungsaktion vieler Kassen - siehe dazu im Januar - lediglich von einem Zusatzbeitrag in Höhe von pauschal € 8 die Rede (bis zu dem keine Einkommensprüfung stattfindet), beginnt nun auch dieser Damm schnell zu brechen.
Nach den im letzten Monat erläuterten, ein weiteres Beispiel dafür, wie man die Menschen zum Narren hält, sie zum "Affen" macht. Hier etwa, indem man dieses Vorgehen auch noch als eine soziale Wohltat verkauft. In der FAZ heisst es weiter:
"In der Debatte um die geplanten Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen fordert die BKK Westfalen-Lippe zwölf statt wie andere Kassen acht Euro, weil dies sozialer sei. Der "Bild"-Zeitung sagte Vorstandschef Willi Tomberge: "Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente." ... "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst", sagte Tomberge. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag, was sozialer sei."
Der Vorstand "vergisst" nur leider etwa zu erwähnen, dass es für die allermeisten "seiner" Versicherten sehr viel teurer werden wird und muss als die Pauschale von € 8 bzw. dass die Kasse, trotz des weit höheren Verwaltungsaufwandes für die Einkommensprüfung, ihnen insgesamt deutlich mehr Geld abnimmt, denn ansonsten würden die Krankenkassen diesen Weg mit Sicherheit nicht wählen.
Und nicht nur im übrigen: Bisher ist in der Berichterstattung noch kein grösseres Thema, dass z. B. die Bezieher von Arbeitslosengeld II Zusatzbeiträge in der Regel aus ihrem "Einkommen" selbst voll bezahlen müssen !
Am 25. Januar tat, im Zusammenhang noch mit den pauschalen € 8 -Zusatzbeiträgen, Herbert Rebscher, der Vorsitzende der Krankenkasse DAK, forsch kund, so versuchend, sich als mutiger und entschlossener Vorreiter zu verkaufen, der die richtige Entscheidung trifft: "Hier sind Leute, die das Tabu brechen".
Ausgerechnet er von der DAK. Die Leser dieser Website wissen, dass just auch die DAK erst zum Jahreswechsel ein weit grösseres Tabu gebrochen hat und nicht nur an, sondern über bisher schier unvorstellbare gesetzliche und moralische Grenzen hinaus ging, als sie eine nichtige Fusion mit der HMK durchführte, bei der massenhafte Straftaten begangen und Millionen von Grundrechten verletzt wurden und und und ...
Eines dieser "und" bedeutet, dass die DAK danach eben auch keinerlei Legitimation hat, von "ihren" Versicherten Zusatzbeiträge zu fordern, ebenso wie alle anderen Kassen, die eine der hier beschriebenen, aufgrund der Verletzung der aus § 203 StGB resultierenden höchstpersönlichen Rechte der Menschen, nichtigen Vereinigungen abgewickelt haben.
...... Dazu in Kürze mehr – bis dahin ist für neue Leser besagte "Startseite" hilfreich ......
Vorbemerkungen:
Seit Juni bzw. Juli und dem derzeit im Mittelpunkt stehenden strafbaren sowie menschen- und rechtsverachtenden Desaster durch die Verletzung von Privatgeheimnissen gemäss § 203 StGB auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Fusionen, ging es hier mehr um sachliches in der "Sache" - mit dem einstweiligen Höhepunkt im September, der "Stellungnahme" des GKV-Spitzenverbandes -, wo sich diese Rubrik doch "Persönliches ..." nennt. Andererseits ist beides in aller Regel ohnehin nie ganz voneinander zu trennen. Aber nun soll es erst einmal hauptsächlich wieder um die persönlichen Aspekte und Folgen gehen. Und zwar natürlich nicht nur um meine (höchst) individuellen, denn viele davon gelten potentiell oder schon tatsächlich genauso für viele Millionen anderer Menschen ... In der Terminologie der "Sache" geht es sozusagen insbesondere um "Persönliches" - und das wird es ausserdem auch bezüglich anderer Seiten bzw. Anderer - sowie um "Höchstpersönliches", selbstverständlich aber immer sachlich angemessen ...
Und so wurde ziemlich überraschend gleich der Monat Oktober zum nächsten "Highlight", sozusagen zum persönlichen Monat des Bundestagsabgeordneten Dr. Koschorrek in der "Sache", wegen seines bezahlten Dienstes in der Taunus-BKK - als Parlamentarier in einer exekutiven gesetzlichen Krankenkasse ! -, wegen seiner nachgewiesenen Lügen und ...
Wer geglaubt hatte, das mit den Lügen und Täuschungen eines Bundestagsabgeordneten sei es diesbezüglich gewesen, der irrt: Im November fälschte er offenkundig gar noch Aussagen, um die massenhaften Straftaten und millionenfachen Grundrechtsverletzungen "seiner" und anderer Kassen zu rechtfertigen zu versuchen bzw. zu decken !
Dann im Dezember tiefgreifende persönliche Vorkommnisse und die Vorbereitung der "Gross-Offensive", die Anfang Januar 2010 nach der nichtigen Fusion der Barmer mit der GEK beginnt und das immer noch voller werdende Boot sowie einiges andere mehr dokumentiert ...
Und der Januar entpuppte sich dann insbesondere als der Monat der Zusatzbeiträge und wie Politiker die Menschen zum "Affen" machen ...